Anwaltskosten in Familiensachen

In einem Scheidungsverfahren werden in der Regel 2,5 Gebühren für den Rechtsanwalt aufzuwenden sein.

Beispiel: Bei einem (1) Verfahrenswert von 5.000,00 Euro betragen die Rechtsanwaltsgebühren also 2,5 × 301 = 752,50 Euro zuzüglich anfallender Auslagen (typischerweise 20 Euro) und Mehrwertsteuer.
Dies ergibt einen Gesamtbetrag an Rechtsanwaltskosten von 752,50 Euro plus 20 Euro für typische Auslagen plus 19% MwSt = 919,28 Euro.

Anwaltskosten (Auszug)

Auszug über die Rechtsanwaltsgebühren gemäß § 13 Rechtsanwalts-Vergütungsgesetz (RVG)
Verfahrenswert
bis … EUR
1 Gebühr
EUR
Stand 08.11.2011. Alle Angaben ohne Gewähr. Eine vollständige Tabelle der Rechsanwaltsgebühren findet sich in Anlage 2 zu § 13 RVG.
300 025
600 045
900 065
1.200 085
1.500 105
2.000 133
2.500 161
3.000 189
3.500 217
4.000 245
4.500 273
5.000 301
6.000 338
7.000 375
8.000 412
9.000 449
10.000 486
13.000 526
16.000 566
19.000 606
22.000 646
25.000 686
30.000 758
35.000 830
40.000 902
45.000 974
50.000 1.046