Gerichtskosten in Familiensachen

Wichtig: Die Gerichtsgebühren für ein (1) Scheidungsverfahren liegen bei zwei (2) Gebühren.

Beispiel: Bei einem (1) Gegenstandswert von 5.000,00 Euro betragen die Gerichtsgebühren also 2 × 121 = 242,00 Euro.

Gerichtskosten (Auszug)

Auszug über die Gebühren gemäß § 28 Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG)
Verfahrenswert
bis … EUR
1 Gebühr
EUR
Stand 08.11.2011. Alle Angaben ohne Gewähr. Eine vollständige Tabelle über die Gerichtskosten in Familiensachen findet sich in Anlage 2 zu § 28 FamGKG.
300 25
600 35
900 45
1.200 55
1.500 65
2.000 73
2.500 81
3.000 89
3.500 97
4.000 105
4.500 113
5.000 121
6.000 136
7.000 151
8.000 166
9.000 181
10.000 196
13.000 219
16.000 242
19.000 265
22.000 288
25.000 311
30.000 340
35.000 369
40.000 398
45.000 427
50.000 456